Haftstrafe für den „Bahn-Schubser“

Der sogenannte Hamburger „S-Bahn-Schubser“ ist gestern vom Landgericht wegen versuchten Totschlags zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. „Der Angeklagte war sich bewusst, dass sein Handeln zum Tod des Opfers führen kann“, begründete Richter Walk das Strafmaß, das aufgrund seiner Höhe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Die Ankläger hatten gar drei Jahre und neun Monate gefordert.

Der Beschuldigte hatte gestanden, am 2. Mai eine 21-Jährige in Richtung einer anfahrenden Bahn geschubst zu haben. Die Tat im S-Bahnhof Reeperbahn war von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden.

Nach Überzeugung des Gerichts nahm der 19-Jährige den möglichen Tod der Frau „billigend in Kauf“. Allerdings sei seine Steuerungsfähigkeit alkoholbedingt eingeschränkt gewesen. Strafmildernd wertete die Kammer auch, dass der Angeklagte die Tat bereute und sich bei seinem Opfer entschuldigte.

Dem Türken, der lange ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland lebte, droht zudem die Abschiebung. Diese kann nun erst nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe vollzogen werden.

Verteidiger Wisbar würdigte, „dass sich die Kammer nicht von der in den Medien geschürten Lynchstimmung beeindrucken ließ“. Dennoch überlege er Rechtsmittel einzulegen, da der behauptete Tötungsvorsatz mehr als fraglich sei. mac