Subventionen (9)
: Die Abschreibungen der Unternehmen

Vom Computerzeitalter eingeholt

Bürger und Firmen bekommen vom Staat jedes Jahr Steuervergünstigungen von 127 Milliarden Euro. Zu viel, meinen die Ministerpräsidenten Koch (CDU) und Steinbrück (SPD). Sie wollen bis 2006 10,5 Milliarden Euro einsparen. In dieser Serie erklärt die taz, wem es an den Geldbeutel geht – und wem nicht.

Wirtschaftliche Gebrauchsgegenstände nutzen sich mit der Zeit ab und verlieren damit an Wert. Wer welche besitzt, kann den Verlust, der dadurch entsteht, von der Steuer absetzen, das wird dann auch Abschreiben genannt. Dafür muss lediglich der Anschaffungspreis höher sein als 410 Euro (ohne Mehrwertsteuer).

Bislang funktioniert das so: Alle beweglichen Wirtschaftsgüter wie Maschinen oder Fahrzeuge, die im ersten Halbjahr angeschafft werden, werden rückwirkend ab dem 1. Januar abgeschrieben, Anschaffungen des zweiten Halbjahres ab dem 1. Juli. Diese Regelung stammt noch aus der Zeit vor der Verbreitung des Computers. Komplizierte Rechnungen mit krummen Daten sollten vermieden werden.

Die Ministerpräsidenten aus Hessen und Nordrhein-Westfalen, Koch und Steinbrück, schlagen nun vor, die Abschreibungen nicht mehr im Halbjahresrhythmus vorzunehmen, sondern monatlich. So wollen sie verhindern, dass Güter, die im Januar angeschafft wurden, weiterhin eine ebenso hohe Abschreibungssumme bringen wie diejenigen, die im Mai oder Juni gekauft wurden. Denn das kostete die Steuerzahler im letzten Jahr 2,4 Milliarden Euro.

Die monatliche Abschreibung bedeutet für die Finanzämter und die betriebsinterne Buchhaltung mehr Aufwand. Aber die Staatskasse wird geschont: Den größten Batzen spart der Bund, wenn es um Investitionen in den Monaten Juni und Dezember geht.

NICOLE MESSMER