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Archiv-Artikel

Strafrechtsreform

Von JG

Die türkische Strafrechtsreform ist im wahrsten Sinn des Wortes eine Jahrhundertreform, die das geltende Recht von 1926 ersetzen soll. Grundsätzlich geht es darum, individuelle Rechte zu stärken und den Schutz von Grund- und Freiheitsrechten festzuschreiben.Dazu gehört die Garantie der Meinungsfreiheit, die nur noch eingeschränkt werden darf, wenn die Sicherheit des Staates nachweislich gefährdet ist. Dazu kommt eine Verschärfung des Folterverbotes. Folter mit Todesfolge wird mit lebenslänglichem Freiheitsentzug geahndet.Individuelle Rechte der Frauen werden stärker berücksichtigt. So wird Vergewaltigung in der Ehe strafbar. Bei Vergewaltigung allgemein wird nicht mehr unterschieden, ob die Frau Jungfrau war oder nicht. Es gibt keinen Strafnachlass mehr wenn der Vergewaltiger anbietet, die Frau zu heiraten. Für so genannte Ehrenmorde sollen keine mildernden Umstände mehr gelten.Neu eingefügt werden Straftatbestände wie Menschenhandel oder Organhandel. JG