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Archiv-Artikel

Verdeckte US-Ermittler in Deutschland erlaubt

Bundesjustizministerin Zypries schließt heute Rechtshilfeabkommen mit US-Kollegen. Sonderregelung bei Todesstrafe

Von CHR

FREIBURG taz ■ Auch das ist ein Zeichen der deutsch-amerikanischen Normalisierung. Bei ihrem ersten offiziellen Besuch in den USA wird Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) heute ein Rechtshilfeabkommen mit den USA unterzeichnen, über das bereits seit Anfang der Achtzigerjahre verhandelt wurde. Die Beratungen hingen lange fest, weil vor allem die Regelungen zur Todesstrafe und zum Datenschutz umstritten waren. Nach den Anschlägen vom 11. 9. wurden die Verhandlungen aber intensiviert. Inzwischen wurde auch Exjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, die den USA ein „lausiges“ Rechtssystem attestiert hatte, durch die höflichere Brigitte Zypries ersetzt.

„Das Abkommen stellt sicher, dass wir den internationalen Terrorismus noch schneller und noch effektiver bekämpfen können“, kündigte Ministerin Zypries vor der Abreise an. Wenn in einem bestimmten Fall die Todesstrafe droht, kann Deutschland allerdings die Hilfe verweigern. Auch wurde in dem Abkommen die Tätigkeit von verdeckten US-Ermittlern auf deutschem Boden geregelt.

Die USA können Daten, die sie von der deutschen Justiz für ein bestimmtes Strafverfahren erhalten, auch zu anderen polizeilichen Zwecken verwenden – es sei denn, die Bundesrepublik schließt dies im Einzelfall ausdrücklich aus. CHR

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