: Rechte für Vermieter
Senat plant Bundesratsinitiative, um Verordnung zum Entfremden von Wohnraum einzuschränken
Der Hamburger Senat will das Verbot einer Zweckentfremdung von Wohnraum einschränken. Mit Unterstützung Berlins hat er im Bundesrat den Antrag eingebracht, das entsprechende Bundesgesetz zu ändern. Damit gäbe der Senat „eines der wichtigsten Instrumente der Politik zum Schutz der Mieterinnen und Mieter aus der Hand“, kritisierte GAL-Abgeordnete Antje Möller.
Nach geltendem Recht kann eine Landesregierung in Gemeinden, in denen Wohnungsnot herrscht, eine gewerbliche Nutzung von Wohnungen oder einen überlangen Leerstand verbieten. Das Verbot gilt jeweils für das gesamte Gemeindegebiet, im Falle der Stadtstaaten für deren gesamtes Territorium. Hamburg und Berlin wollen die Zweckentfremdungsverordnung künftig auf einzelne Stadtteile beschränken dürfen. „Sollte die Änderung durchgesetzt werden, kann Hamburg besser auf die unterschiedlichen Entwicklungen in den verschiedenen Teilen des Wohnungsmarktes reagieren“, versprach Staatsrat Reinhard Stuth.
Die GAL dagegen sieht die Bundesratsinitiative vor dem Hintergrund weiterer schwarz-schillscher Pläne. So will der Senat in eigener Regie die Soziale Erhaltungsverordnung abschaffen und die Umwandlungsverordnungen in Eimsbüttel und Barmbek nicht verlängern. Beide Verordnungen sollen verhindern, dass weniger gut verdienende Menschen aus beliebten Stadtteilen verdrängt werden.
„Die Entwicklung der Quartiere wird dem freien Spiel des Marktes überlassen, eine vorausschauende politische Planung für die Mieterinnen und Mieter findet in Hamburg nicht mehr statt“, kommentierte Antje Möller. Dabei könne der Wohnungsneubau schon heute den Bedarf nicht decken. GERNOT KNÖDLER