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Archiv-Artikel

Nur zulässige Gewalt

Ein Pastor bekam die Faust der Polizei ins Auge – doch die bestreitet den Vorsatz. Das Verfahren wurde eingestellt

Von mnz

Hannover taz ■ Die niedersächsische Landesregierung wehrt sich gegen den Vorwurf, die Polizei übe gezielt Gewalt gegen Pastoren aus. Das erklärte Innenminister Uwe Schünemann (CDU) in seiner Reaktion auf eine mündliche Anfrage zweier Abgeordneten der Grünen.

Hintergrund war eine Anzeige des Quickborner Pfarrers Jörg Prahler, der behauptet, er sei bei einer Demonstration gegen den Castor-Transport am 12. November 2003 von einem Polizeibeamten direkt aufs Auge geschlagen worden. Anschließend seien die Polizisten in das Gemeindehaus eingedrungen, hätten Türen aufgebrochen und Türblätter beschädigt.

Das Innenministerium vertritt hingegen die Auffassung, es habe sich nicht um einen gezielten Fausthieb gehandelte, sondern vielmehr um eine „Abwehrbewegung“, die den Pastor bedauerlicherweise ins Gesicht getroffen habe. Zudem sei Prahler von den Beamten gar nicht als Seelsorger erkannt worden. Der Pastor selbst hingegen gibt an, er sei durchaus aus solcher gekennzeichnet gewesen.

Das in dieser Sache von Prahler angestrengte Ermittlungsverfahren „gegen unbekannt“ hat die Staatsanwaltschaft Lüneburg mittlerweile eingestellt. Gleiches gilt für eine weiteres Verfahren wegen Sachbeschädigung am Gemeindehaus. mnz