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Archiv-Artikel

Grenzcamper soll Buße zahlen

Von TOS

Köln taz ■ Gegen die Zahlung einer Geldbuße von 200 Euro zugunsten von amnesty internationalstellte das Kölner Amtsgericht am Donnerstag das Verfahren gegen einen Grenzcamper ein. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Landschaftspfleger aus Halle Sachbeschädigung, versuchte Gefangenenbefreiung und Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen.

Im August 2003 hatten Teilnehmer des Antirassistischen Grenzcamps vor einem Ibis-Hotel in der Kölner Innenstadt demonstriert. Der Angeklagte Peter S. soll dazu aufgefordert haben, während der Aktion festgenommene Demonstranten aus einem Polizeitransporter zu befreien. Zwei Polizisten bezeugten dies vor Gericht. Die beiden Beamten konnten jedoch nicht bestätigen, dass der Beklagte Luft aus den Reifen des Transporters gelassen oder Widerstand geleistet habe. Daraufhin schlug die Richterin die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße vor. TOS