Hartz IV und Sparverträge

Bezieher des Arbeitslosengeldes II werden ab Januar 2005 vor der Frage stehen, ob sie im Rahmen von Hartz IV ihre Sparverträge oder Lebensversicherungen zur privaten Altersvorsorge verwerten müssen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V. weist darauf hin, dass es durch konsequente Nutzung aller Freibeträge Möglichkeiten der Bestandssicherung gibt.

Die Verbraucherzentrale bietet ab sofort den kostenlosen Leitfaden „In welcher Höhe kann mein Vermögen verwertet werden?“ an. Er kann im Internet unter www.verbraucherzentrale-rlp.de heruntergeladen werden.