Ver.di: Alle bleiben an Bord

Die Gewerkschaft klagt gegen den Stellenpool im öffentlichen Dienst, obwohl das entsprechende Gesetz noch gar nicht verabschiedet ist: „Die politische Auseinandersetzung nützt nichts mehr“

von ROBIN ALEXANDER

Die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di) will den geplanten Stellenpool im öffentlichen Dienst auf juristischem Weg stoppen. Dazu soll noch in diesem Jahr Klage vor dem Landesverfassungsgericht eingereicht werden. „Der Gesetzentwurf verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz“, erklärte Tarifexperte Burkhardt Thiemann.

Die Idee der rot-roten Koalition war, überzählige Mitarbeiter der Verwaltung in einer neuen Dienststelle, dem Stellenpool, zusammenzufassen. Diese Mitarbeiter sollen, wenn möglich, auf frei werdende Arbeitsplätze in der Verwaltung vermittelt werden, aber auch Vertretungen für Kollegen in Elternzeit leisten.

Die Gewerkschaft kritisiert, dieses Verfahren führe dazu, dass Menschen bei gleichen Arbeitsverhältnissen unterschiedlich behandelt würden. Die Verschiebung in den Pool sei eine „Zwangsversetzung“, zudem würden die Rechte der Personalräte und Frauenbeauftragen eingeschränkt.

Die Ankündigung einer Klage schon zum jetzigen Zeitpunkt überrascht dennoch. Noch ist das Gesetz zum Stellenpool nicht verabschiedet. Vielmehr fiel es bei einer ersten Beratung im Abgeordnetenhaus durch, weil eine Minderheit in der SPD-Fraktion und eine Mehrheit bei der PDS rechtliche Mängel augemacht hatte. Eine Arbeitsgruppe aus Abgeordneten der Senatsparteien und Mitarbeitern der Finanzverwaltung hat Nachbesserungen eingearbeitet. Mit dabei war der PDS-Abgeordnete Marian Krüger, der verspricht: „Wir werden keine Einschränkung der Mitbestimmung zulassen.“ Bevor das Gesetz ein zweites Mal ins Abgeordnetenhaus kommt, wird sich zudem der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) mit dem poolkritischen Hauptpersonalrat treffen. Das Gespräch ist für den 5. November angesetzt.

Ver.di jedoch setzt Hoffnungen weder in den Regierenden noch in die Abgeordneten. „Die politische Auseinandersetzung nützt nichts mehr“, meint Thiemann. Neben der Klage vor dem Verfassungsgericht will die Gewerkschaft alle 3.600 Mitarbeiter, die dem Personalüberhang zugeordnet sind, ermuntern, ihrer Versetzung in den Stellenpool individuell zu widersprechen. „Die Niederlage des Senats ist vorprogrammiert“, so Thiemann.

Das sieht man auf Regierungsseite naturgemäß anders. „Wir haben uns rechtlich gut abgesichert“, erklärte ein Sprecher von Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD), in dessen Zuständigkeit der ursprüngliche Senatsentwurf lag. Ähnlich äußerte sich auch ein Senatssprecher. In der Tat ergaben zwei Gutachten, die Einrichtung eines Stellenpools sei rechtlich unbedenklich. Der Hauptpersonalrat stellte in seiner Prüfung hingegen das Gegenteil fest.

Auch bei den anfangs poolkritischen Parlamentariern nimmt der Ärger über die Totalablehnung des Projektes durch Ver.di zu. Der Abgeordnete Krüger meint: „Die inneren Probleme des öffentlichen Dienstes können nicht mit mehr Geld und neuen Stellen gelöst werden.“