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Archiv-Artikel

Zwölf Jahre Haft für eine Nebenrolle

OLG Stuttgart verurteilt Andrea Klump als Terrorhelferin wegen Beihilfe zu versuchtem Mord durch Explosion

Jahrelang stand sie als Top-Terroristin der Roten-Armee-Fraktion (RAF) auf der BKA-Fahndungsliste. Tatsächlich war Andrea Klump, 47, eher ein sehr kleines Licht im bewaffneten Kampf. Die Bundesanwaltschaft hatte 2001 zugeben müssen, dass sie nie der RAF angehörte. 1999 war sie nach einem Schusswechsel bei einer Polizeikontrolle in Wien verhaftet worden. Ihr Lebensgefährte Horst Ludwig Meyer kam dabei ums Leben. Zwölf Jahre Haft wegen Beihilfe zu versuchtem Mord in 32 Fällen und Herbeiführung einer Explosion beendeten gestern einen Lebensabschnitt.

Das Stuttgarter Oberlandesgericht verurteilte Klump nicht als Drahtzieherin, sondern als Gehilfin, als Lebensgefährtin, als Haushaltshilfe im Dienst ihres Freundes Meyer, der als Mitglied der palästinensischen Terrorgruppe „Bewegung für die Befreiung Jerusalems“ die Ermordung jüdischer Auswanderer geplant hatte. Ziel des Attentats im Dezember 1991 war ein Reisebus mit russischen Emigranten auf dem Weg zum Budapester Flughafen. Die ferngezündete Bombe detonierte zu früh, traf ein Begleitfahrzeug der Polizei, verletzte zwei Polizisten schwer und vier Businsassen leicht.

Bis zu Prozessbeginn hatte Klump ihre Beteiligung heftig bestritten. Doch ein auf der Bettwäsche in einer Budapester Wohnung gefundenes Haar war ihr 2001 durch DNA-Analyse zugeordnet worden. In einem Teilgeständnis hatte Klump dann im August vor dem OLG ausgesagt, dass sie ihrem Lebensgefährten Mayer 1991 nach Budapest gefolgt war. Sie habe für ihn eine Wohnung gemietet, die Hausarbeit erledigt, Verkehrsverbindungen recherchiert. Klump gab ferner zu, dass sie von dem „furchtbaren Anschlag“ gewusst habe und die Tat bedauere. Sie distanzierte sich von „Gewalt gegen Menschen: „Auch wenn ich nur am Rande mit dem Sprengstoffanschlag zu tun hatte, empfinde ich heute Scham über mein Verhalten.“ Die logistische Unterstützung einer terroristischen Vereinigung habe weniger dem bewaffneten Kampf als vielmehr ihrem Freund gegolten. Das Gericht sah das gestern auch so. Es bewertete ihre Abhängigkeit von Meyer „als beherrschendes Tatmotiv“ und ebenso strafmildernd wie ihr Teilgeständnis, die geringe Tatbeteiligung und die lang zurückliegende Tatzeit.

Das Urteil entspricht der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte um ein mildes Urteil gebeten und auf ein konkretes Strafmaß verzichtet. Das Gericht rechnete Klump neun Jahre Haft an, zu denen sie schon 2000 wegen eines ebenfalls misslungenen Sprengstoffanschlags der gleichen Palästinensergruppe auf einen Nato-Stützpunkt 1988 im spanischen Rota verurteilt worden war. Im Verfahren erklärte Klump, sie sei aus Deutschland geflohen, weil sie nach ihrem Auftauchen auf RAF-Fahndungsplakaten keine andere Chance mehr sah. Sie lebte im Libanon in palästinensischen Flüchtlingslagern. Klump sagte dazu: „Im Grunde war es ein Leben in einer Welt ohne Hoffnung auf wirkliche Veränderung.“ HEIDE PLATEN