„Bremer kommen immer gut an“: Auch auf Video

Jetzt werden auch die Straßenbahnen mit Überwachungskameras ausgestattet. Datenschützer: Nicht alle schätzen die dauernde Beobachtung

Bremen taz ■ Sie spähen einem hinterher, wenn man den Bahnhof verlässt. Sie stieren von der Decke, während man sich Geld zieht. Und sie lauern bereits, wenn man das Kaufhaus betritt: Überwachungskameras. Nun werden auch die Busse und Bahnen der BSAG mit Videokameras ausgestattet. Zunächst einmal fahren nur zwei überwachte Fahrzeuge durch Bremens Straßen. Aber bis Frühjahr 2004 soll die gesamte BSAG-Flotte mit den schwarzen Augen ausgerüstet sein – 120 Straßenbahnen und 270 Omnibusse.

Acht Kameras verfolgen dann das Treiben in einer Straßenbahn, vier in einem Gelenkbus. Angebracht sind sie an der Decke jeweils auf Höhe der Türen; dort ruhen sie unter glänzenden Glaskugeln.

Einen konkreten Anlass für die Überwachung der Fahrzeuge gibt es nicht – keinen brutalen Überfall in der Straßenbahn, keine gesteigerte Zerstörungswut bei den Fahrgästen. „Es gehört zum Standard von Qualität und Sicherheit dazu“, meint der Vorstandsvorsitzende der BSAG, Georg Drechsler. Die BSAG möchte mit den Kameras Straftaten nicht nur verfolgen, sondern vor allem verhindern. Mögliche Missetäter sollen durch die Überwachung abgeschreckt werden. Die BSAG glaubt an das Prinzip Prävention und verweist auf Erfahrungen in anderen Städten: So seien beispielsweise im Schweriner Nahverkehr die Schäden durch Vandalismus um 80 Prozent zurückgegangen, nachdem die Verkehrsgesellschaft die Videoüberwachung eingeführt hatte.

Die BSAG will das Verhalten ihrer Kunden allerdings nicht permanent verfolgen. „Wer soll denn auch vor den Monitoren sitzen und 900 Kameras gleichzeitig im Auge behalten?“, fragt Matthias Zimmermann, Leiter des Betriebs-Centers bei der BSAG. Vielmehr würden die Aufzeichnungen nur dann durchgesehen, wenn eine Straftat in Bus oder Bahn begangen wird oder die BSAG zerkratzte Scheiben oder aufgeschnittene Polster entdeckt. „Wenn alles in Ordnung ist und nichts passiert, interessiert uns das Filmmaterial nicht“, versichert Zimmermann.

Und dann muss die BSAG das Material 48 Stunden nach der Aufzeichnung vernichten – das ist eine der Vorgaben aus dem Bundesdatenschutzgesetz. Darin steht auch, dass die Kunden auf die Überwachung hingewiesen werden müssen – an jeder Tür prangt daher in Zukunft ein Warnschild, dass die Nahverkehrenden darüber informiert, dass sie gefilmt werden.

Doch nicht jeder schätzt es, auf Schritt und Tritt beobachtet zu werden, sagt Harald Stelljes, Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz. „Während sich manche mehr Sicherheit durch noch mehr Kameras wünschen, fühlen sich andere kontrolliert.“ Und fügt hinzu: „Je mehr Kameras in der Stadt im Einsatz sind, desto mehr wird die Freiheit der Bürger eingeschränkt – aber das empfindet eben nicht jeder so.“ D. Siegle