: Einberufungspraxis auf Prüfstand
DÜSSELDORF ap ■ Das Bundesverfassungsgericht muss die derzeitige Praxis der Einberufung von Wehrpflichtigen überprüfen. Das Verwaltungsgericht Köln hält das Verfahren für grundgesetzwidrig und hat deshalb die Einberufung von zwei jungen Männern zur Bundeswehr ausgesetzt. Gleichzeitig rief es Karlsruhe zur Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Einberufungspraxis an. Das Gericht stößt sich an den im Wehrpflichtgesetz geregelten Grundsätzen der Einberufung. Es geht vor allem darum, dass bei der gegenwärtigen Praxis so wenige junge Männer einberufen werden, dass von einer allgemeinen Durchsetzung der Wehrpflicht für einen bestimmten Jahrgang nicht mehr die Rede sein könne. Man könne nicht mehr von einer Pflichtengleichheit sprechen, „wenn nur noch eine Minderheit Dienst leistet und der Rest gesetzlich von der Dienstleistung befreit ist“.