: Nahrungsverweigerung ist Protest
Der Hungerstreik im Abschiebegefängnis Köpenick geht weiter. Unklar bleibt das Ausmaß des Protests. Forderung erhoben nach deutlichen Haftverbesserungen
Seit Montag seien 55 Insassen der Abschiebe-Haftanstalt in Berlin Köpenick im Hungerstreik. In einem Schreiben, das der Initiative gegen Abschiebehaft vorliegt, bemängeln die Hungerstreikenden ihre lange Haftdauer. Sie beklagen, dass sie wie Schwerstverbrecher behandelt werden. Sie fordern bessere Haftbedingungen, insbesondere soll die Dauer der Abschiebehaft drei Monate nicht überschreiten. Ist es in dieser Zeit nicht möglich, die nötigen Papiere zu beschaffen, sollen die Inhaftierten entlassen werden. Außerdem fordern sie, mehr als eineinhalb Stunden Freigang pro Tag und ausreichend Essen. Denn obwohl sie nun genau dieses verweigern, soll es im normalen Knastalltag nicht ausreichend sein.
Noch gestern sollen Vertreter der Ausländerbehörde auf den angekündigten Hungerstreik hin reagiert haben. Sie hätten einzelne Insassen besucht und sie über den Stand ihres Verfahrens in Kenntnis gesetzt.
Der Polizei sind – laut Auskunft eines Pressesprechers – detaillierte Hintergründe des Hungerstreiks nicht bekannt. Ohnehin gehe die Polizei davon aus, dass es sich nicht um einen Hungerstreik handle, sondern dass die Insassen nur das Anstaltsessen verweigern, Nahrung, die ihnen mitgebracht werde, aber annähmen. Bereits gestern hätten nur noch 22 Inhaftierte das Essen abgelehnt.
Christine Schmitz von der Initiative gegen Abschiebehaft sieht das anders. Ihrer Einschätzung nach werde der Hungerstreik ähnliche Ausmaße annehmen wie der 2003. Über fünf Monate dauerte der Protest der Abschiebehäftlinge und gipfelte in einer Selbstverletzungswelle. „Wir nehmen die Leute ernst“, sagt Schmitz. Die Abschiebehaft entziehe ihnen die Freiheit, obwohl sie nicht kriminell seien. Außerdem widerspreche dies dem Grundgesetz. WS