: Flexible Reaktorhandhabung
betr.: „Genossen wollen schneller abschalten“, taz vom 23. 3. 09
Zwar steht geschrieben, dass die Betriebsgenehmigung für Atomkraftwerke auslaufe, sobald die zugeteilte Stromproduktion erreicht worden ist, in der Praxis zeigt sich aber, dass diese Betriebsgenehmigungen für kerntechnische Anlagen wesentlich flexibler gehandhabt werden.
Beispiel: Der Forschungsreaktor FRM II in Garching bei München. Die Betriebsgenehmigung der Anlage enthielt die Auflage, den Reaktor bis zum Jahr 2010 vom hochangereicherten, atomwaffenfähigen Uran (HEU) auf das niedrigangereicherte Uran (LEU) umzurüsten. Da der Betreiber, die Technische Universität München, aber technisch noch nicht so weit ist – und in den kommenden sechs Jahren auch noch nicht so weit kommen möchte – hat die TU schon mal beantragt, den atomwaffenfähigen Brennstoff noch weiter bis ins Jahr 2016 verwenden zu dürfen. Ein Brennstoff, dessen Verwendung den Zielen der Staatengemeinschaft widerspricht, dieses Spaltmaterial aus der Forschung zu verbannen. MiCHAEL SCHROPP, Kempten