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Archiv-Artikel

Steuerzahler: Staatsrat Hoffmann muss vor Gericht

War die Überweisung für die Grass-Stiftung strafrechtlich „Untreue“? E.on-Sprecher: Die 20 Millionen Euro waren „nicht als Spende gedacht“

Von kawe

Bremen taz ■ Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat die Bremer Staatsanwaltschaft aufgefordert, wegen der Zahlung von 500.000 Euro an die Günter-Grass-Stiftung ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Zahlung sei unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und ohne haushaltsrechtliche Grundlagen erfolgt, erklärt der BdSt. Anders als behauptet gebe es keine Zweckbindung durch die E.on. Der Steuerzahlerbund sieht den Tatbestand der Haushalts-Untreue nach § 266 StGB erfüllt.

Mit der wahrheitswidrigen Behauptung, es gebe eine Zweckbindung seitens der E.on, habe der Chef der Senatskanzlei, Reinhard Hoffmann, die ihm eingeräumte „Befugnis, die Vermögensinteressen der Freien Hansestadt Bremen wahrzunehmen, missbraucht“. Der Freien Hansestadt sei ein Vermögensschaden entstanden. Nur die Bürgerschaft hätte nach geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen über die Verwendung entscheiden können.

Da der Dienstvorgesetzte von Hoffmann gleichzeitig Justizsenator und somit Dienstherr der Staatsanwaltschaft sei, empfiehlt der Steuerzahlerbund, den Vorgang aus Gründen der rechtstaatlichen Hygiene an die Staatsanwaltschaft eines anderen Bundeslandes abzugeben.

Die 500.000 Euro waren ein Teil der 20-Millionen-Euro Summe, die die E.on 2003 an Bremen überwiesen hatte. Der Hintergrund dieser Zahlung: Die E.on musste wegen der Ruhrgasfusions-Auflagen des Kartellamtes die SWB-Anteile vorzeitig verkaufen, Bremen hat als Gegenleistung für die Zahlung die E.on aus der vertraglichen „Haltepflicht“ für die SWB-Aktien entlassen. Von dem Geld waren 15 Millionen Euro direkt an die Internationale Universität (IUB) weitergeleitet worden. Der Vorgang wird dem früheren Vorstandsvorsitzenden der E.on Energie, Hans-Dieter Harig, zugeordnet, der auch im „Board of Governors“ der IUB sitzt.

Das Geld sei nur „weitergeleitet“ worden, ein technischer Vorgang, sagt der Senat. Von Seiten der E.on habe eine „Zweckbindung“ für die IUB vorgelegen. Am 13. Juli 2004 hat die IUB in einer eine Pressemitteilung behauptet, bei diesen 15 Millionen habe es sich um eine „Spende“ der E.on gehandelt. Im Internet-Pressearchiv der IUB findet sich heute noch diese Pressemitteilung – allerings in einer korrigierten Version: Der Satz über die 15-Millionen-Spende fehlt.

Ein Sprecher der E.on Energie erklärte auf Nachfrage der taz, es handele sich um eine Zahlung im Zusammenhang der Vertragsablösung wegen der SWB-Anteile. Die Zahlung „war von uns nicht als Spende gedacht, deklariert oder definiert.“ kawe