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Archiv-Artikel

Bürgermeister bleibt Beruf

MÜNSTER taz/dpa ■ Berthold Tillmann, amtierender Oberbürgermeister und in Stichwahlkandidat der Münsteraner CDU darf auf Wahlzetteln weiterhin „Bürgermeister“ geführt werden. Das hat das Verwaltungsgericht in Münster in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Ein Münsteraner hatte dagegen geklagt, dass bei den Kommunalwahlen am 26. September unter dem Namen von OB-Kandidat Tillmann auf dem Stimmzettel besagte Berufsbezeichnung gestanden hatte. Der Bürger hatte darin eine Beeinflussung der Wähler gesehen. Erst die Wahl solle schließlich entscheiden, wer neuer Oberbürgermeister werde, meinte der Kläger. Für das Gericht ist die Berufsbezeichnung jedoch nicht auf die Zukunft gerichtet. Der Wähler werde damit nur über die aktuelle Tätigkeit des Kandidaten unterrichtet. Dass die Ausübung des Amts durch politische Aspekte mitbestimmt werde, bedeutet nicht, dass es nicht als Beruf qualifiziert ist, teilte das Gericht mit. (AZ.: 1 L1397/04)