: Reden kostet Abfindung
Die städtische Essener EABG hat Abfindungsangebote für drei gekündigte Mitarbeiter zurück gezogen, weil diese ihren Fall öffentlich gemacht haben
VON KLAUS JANSEN
Auf Presseberichte reagiert die städtische Essener Arbeits- und Beschäftigungsgesellschaft (EABG) empfindlich. Die Geschäftsführung hat Abfindungsangebote für drei betriebsbedingt gekündigte Mitarbeiter zurück genommen, weil diese über die Gewerkschaft Ver.di ihren Fall unter anderem in der taz publik gemacht haben. „Man hat gesagt: Jetzt ist Feierabend, es wird nicht mehr verhandelt. Schaut in die Tageszeitung“, sagt Roland Karpa-Schmidt, der Rechtsanwalt der Gekündigten.
EABG-Geschäftsführer Ulrich Lorch gibt zu, dass man Gespräche über eine bessere Abfindungen für die Mitarbeiter aufgrund der Presseberichterstattung abgebrochen habe. „Wir verhandeln nicht öffentlich, so etwas ist geschäftsschädigend“, sagt er. Mit den geschassten Mitarbeitern kommuniziert man nun nur noch vor dem Essener Arbeitsgericht, wo eine Klage der Gefeuerten anhängig ist.
Den drei EABG-Mitarbeitern war gekündigt worden, weil sie untertariflich bezahlte Stellen in einer von der EAGB neu gegründeten Tochtergesellschaft nicht antreten wollten. In dem neuen Beschäftigungsverhältnis hätten die Mitarbeiter unter anderem auf durchschnittlich 500 Euro Bruttogehalt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie fünf Urlaubstage verzichten müssen. Die Gewerkschaft Ver.di hatte der Stadt Essen daraufhin einen Bruch des örtlichen „Bündnis für Arbeit“ vorgeworfen, in dem die Stadt im Jahr 1997 einen Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen zugesichert habe.
Von einer Jobgarantie in den städtischen Betrieben möchte man im Essener Rathaus aber nichts mehr wissen: „Im Bündnis für Arbeit steht lediglich, dass wir im Rahmen der Möglichkeiten auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten“, sagt Wolfgang Fröhlich, Leiter des Büros des frisch wiedergewählten CDU-Oberbürgermeisters Wolfgang Reiniger. Das Bündnis für Arbeit werde durch die Rauswürfe bei der EABG nicht verletzt.
Eine derart freie Definition der Vereinbarung mit der Gewerkschaft lässt Rechtsanwalt Karpa-Schmidt nicht gelten. „Kündigungen sind in dem Bündnisvertrag kategorisch ausgeschlossen“, sagt er. Für ihn stellt das Verhalten der EABG eine „Kette von Frechheiten und Obszönitäten“ dar. Zumindest zwei der drei Mitarbeiter seien unkündbar gewesen, dementsprechend gut seien die Chancen vor dem Arbeitsgericht.
Bei der Gewerkschaft Ver.di sorgt man sich über den Einzelfall hinaus um den Fortbestand des Bündnisses für Arbeit. „Wir müssen auf das Vorgehen der Stadt reagieren und werden das direkte Gespräch mit dem Oberbürgermeister suchen“, kündigt Bezirksgeschäftsführer Dieter Seifert an. Angesichts des Wahlausgangs in Essen mit einer knappen Mehrheit für eine mögliche schwarz-grüne Koalition befürchtet er schwere Zeiten für die Beschäftigten der Stadt: „Die knappe Mehrheit kann dazu verführen, mit dem Essener Bürgerbündnis zusammen zu arbeiten. Und die wollen radikal Personal abbauen“, sagt Seifert.
Die Grünen, die mit der CDU Gespräche über eine Zusammenarbeit im Rat führen wollen, lehnen eine Kooperation mit dem Wählerbündnis jedoch ab. „Ich bitte Sie! Von denen kommen nun keine spannenden Vorschläge“, entrüstet sich Fraktionschefin Hiltrud Schmutzler-Jäger. Grundsätzlich stehe man zum Bündnis für Arbeit, ob man in den Verhandlungen mit der CDU aber auf einem kategorischen Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bestehen werde, sei intern noch nicht geklärt.