: Kalif von Köln hat ausgespielt
Nach dem Urteil, der Islamistenführer Metin Kaplan könne auch in der Türkei den Ausgang seiner Prozesse abwarten, hat die Stadt Köln überraschend schnell reagiert
FREIBURG taz ■ Nachdem das Kölner Verwaltungsgericht gestern entschieden hatte, dass Metin Kaplan abgeschoben werden kann, nahm die Stadt Köln den radikalislamischen Prediger sofort in Abschiebehaft. Das Verwaltungsgericht räumte Kaplan zwar die Möglichkeit ein, gegen die Entscheidung binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Die Beschwerde an sich hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Dazu müsste Kaplan einen gesonderten Antrag stellen. Deshalb wurde erwartet, dass Kaplans Anwältin Ingeborg Naumann beantragt, dass der Kalif wenigstens bis zur Entscheidung über die Beschwerde in Deutschland hätte bleiben können.
Die Stadt Köln versucht seit Jahren, Kaplan abzuschieben. Der selbst ernannte Kalif hält dem entgegen, dass ihm in der Türkei ein unfairer Prozess drohe, bei dem Zeugenaussagen gegen ihn verwandt werden, die durch Folter erzwungen wurden. Bereits in diesem Mai hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschieden, dass der möglicherweise unfaire Prozess kein Hindernis für eine Abschiebung sei. Schließlich würden Kaplan auch andere – rechtsstaatlich unbedenkliche – Vorwürfe gemacht. Außerdem könne er seine Rechte durch eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wahren. Auch diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Münsteraner Richter haben deshalb Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Diese Entscheidung steht auch noch aus.
Darauf muss nun aber nicht mehr gewartet werden, entschied gestern das Verwaltungsgericht Köln. Es ging davon aus, dass die noch ausstehende Revisionsentscheidung die Abschiebung nicht generell verhindert, und nahm deshalb eine Abwägung der Interessen vor. Dabei kamen die Richter zum Schluss, dass das Interesse des Staats, Kaplan loszuwerden, höher zu bewerten sei als das Interesse Kaplans, den Ausgang der Revision in Deutschland abzuwarten. Die Begründung lautet: Kaplan sei eine „Identifikationsfigur für den islamischen Extremismus“. Auch Kaplans Hinweis auf seine Krebserkrankung ließen die Richter nicht gelten. Der Kalif sei durchaus reisefähig, erklärte das Gericht. CHRISTIAN RATH