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Stadt: Kaplans Ausweisung legal

KÖLN dpa ■ Nach der Abschiebung des Islamistenführers Metin Kaplan haben die Stadt Köln und das Verwaltungsgericht Vorwürfe der Kaplan-Anwältin über ein angeblich „halbillegales Vorgehen“ zurückgewiesen. „Es ist alles völlig korrekt gelaufen“, sagte Gerichtssprecher Klaus-Peter Uhlenberg gestern. Es habe vor der Abschiebung keinerlei Absprachen zwischen Stadt, Ausländerbehörde oder Gericht gegeben, betonte auch die Sprecherin der Stadt, Inge Schürmann. Der selbst ernannte „Kalif von Köln“ war am Dienstag in die Türkei abgeschoben worden und wird nun dort wegen Hochverrats angeklagt.

Kaplans Rechtsanwältin Ingeborg Naumann hatte den Verdacht geäußert, die Abschiebung sei „abgesprochen und vorbereitet“ gewesen. Es sei auffällig, dass die richterliche Entscheidung am 5. Oktober fiel, aber erst am 12. Oktober zugestellt wurde. Mit dem Beschluss hatte das Kölner Gericht trotz eines laufenden Revisionsverfahrens grünes Licht für die Abschiebung des 51-Jährigen gegeben.

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