: Dunkelmänner
bei nacht und nebel
Überfallartige nächtliche Abschiebungs-Aktionen sind rechtswidrig. Nach dem Hamburgischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz dürfen Vollstreckungen zwischen 21 und 4 Uhr grundsätzlich nicht durchgeführt werden. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts befürfen zudem Festnahmen zwecks Abschiebung einer richterlichen Anordnung. Trotzdem hält die Ausländerbehörde an ihrer Praxis fest. KVA