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Archiv-Artikel

Dunkelmänner

bei nacht und nebel

Von KVA

Überfallartige nächtliche Abschiebungs-Aktionen sind rechtswidrig. Nach dem Hamburgischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz dürfen Vollstreckungen zwischen 21 und 4 Uhr grundsätzlich nicht durchgeführt werden. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts befürfen zudem Festnahmen zwecks Abschiebung einer richterlichen Anordnung. Trotzdem hält die Ausländerbehörde an ihrer Praxis fest. KVA