Stadthallen-Prozess kommt in’s Rollen

Nach sieben Monaten zugestellt: Roland Rainers Klage gegen den substantiellen Umbau seines Baudenkmals

Der Weg für die Urheberrechts-Klage gegen die Aufstockung der Stadthalle ist frei. Nachdem alle politischen Gremien dem umstrittenen Umbau bislang zugestimmt haben, gilt der von Architekt Roland Rainer angestrengte Prozess als letzte Möglichkeit, die für Beginn des kommenden Jahres geplante umfangreiche Baumaßnahme zu verhindern.

Bislang lag die Klage des in Wien lebenden Architekten, der das charakteristische Gebäude auf der Bürgerweide 1964 fertig gestellt hatte, aus finanziellen Gründen auf Eis: Das Bremer Landgericht hatte einen Prozesskosten-Vorschuss von 23.000 Euro verlangt. Da der 93-jährige Rainer sich nicht in der Lage sah, diese Summe aufzubringen, konnte seine bereits im April eingereichte Klage gegen die Stadt Bremen und die Hanseatische Veranstaltungs Gesellschaft (HVG) als Hallenbetreiberin nicht zugestellt werden.

Jetzt aber hat die personell neu zusammen gesetzte 7. Zivilkammer des Landgerichts einen deutlich niedrigeren Streitwert festgelegt, als von der HVG gefordert. Daraus ergibt sich ein (bereits hinterlegter) Kostenvorschuss von nur noch knapp 4.000 Euro.

Die HVG hatte ins Feld geführt, dass im Fall eines Planungsstopps bereits beauftragte Unternehmen entschädigt werden müssten. Rainers Anwältin Mareile Büscher hingegen konnte erfolgreich geltend machen, dass die Zugänglichkeit des Gerichts nicht durch zu hohe Kosten behindert werden dürfe. Nun gilt die Verhandlung des Streitfalls noch in diesem Monat als wahrscheinlich. Henning Bleyl