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Archiv-Artikel

GUT FÜR UNTERNEHMEN

Neben der grundlegenden Vereinfachung auf drei Steuerstufen und einen Freibetrag von 8.000 Euro pro Person sieht das Merz’sche Steuerkonzept radikale Streichung von Steuervergünstigungen vor. Steuerfreie Abgeordnetenbezüge, Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge, Abfindungen, Übergangsgelder, Streikgelder, Trinkgelder sollten wegfallen, heißt es in dem Konzept. Spenden an Parteien und gemeinnützige Einrichtungen sollen weiter von der Steuer abgesetzt werden können.

Auf Kapitaleinkünfte – sofern es sich nicht um Dividendenzahlungen handelt – soll nach dem Merz-Vorschlag ein pauschaler Steuerabschlag von 24 Prozent als Vorauszahlung erhoben werden. Letztlich orientiert sich die Besteuerung am individuellen Steuersatz. Private wie betriebliche Veräußerungsgewinne will Merz künftig umfassend besteuern. Allerdings gelte das nicht für Transaktionen, die der Privatsphäre zugeordnet sind, wie den Verkauf einer selbst genutzten Wohnung. Kapitalgesellschaften sollen nach dem Merz-Vorschlag auf ihre Gewinne einheitlich 36 Prozent Steuern zahlen. Weil die Gewerbesteuer entfällt, sinkt die Belastung der Firmen. Veräußerungsgewinne auf dieser Ebene sollen mit 18 Prozent besteuert werden. Die Verlustverrechnung bei Unternehmen will Merz nach wie vor unbeschränkt zulassen. REUTERS