piwik no script img

Archiv-Artikel

Keine Willkür bei Abschiebungen

Die Hamburger Ärztekammer hat an den Senat appelliert, die Grundsätze des Gesundheitsamtes Bremen zur Begutachtung von Migranten zu übernehmen. „Festgelegte Verfahrensregeln schützen die abzuschiebenden Flüchtlinge, aber auch die begutachtenden Ärzte vor Willkür“, sagte Ärztekammer-Präsident Michael Reusch. In der Vergangenheit habe die Hamburger Ausländerbehörde immer wieder Reisefähigkeitsgutachten von Ärzten ignoriert. Patienten seien abgeschoben worden, obwohl Mediziner mit Attesten und Gutachten belegt hatten, dass dies aus medizinischer Sicht nicht vertretbar ist.

Mit großer Mehrheit sprach sich die Kammerversammlung für die Anwendung der Bremer Grundsätze aus. Diese legen den Inhalt eines Reisefähigkeitsgutachtens fest und schreiben vor, welche Qualifikation ein Gutachter braucht. Schilderungen des Patienten über Erlebnisse im Herkunftsland werden dabei berücksichtigt sowie die dortige medizinische Infrastruktur. Man dürfe nicht „Menschen in den sicheren Tod abschieben“, mahnte Reusch. Das aber sei der Fall, wenn ein behandlungsbedürftiger Asylsuchender in ein Land abgeschoben wird, in dem es keine ausreichende medizinische Versorgung gebe. taz