: Verhärtete Fronten
Datenschützer kritisieren den Plan von Senatorin Schnieber-Jastram, die Namen der Frauenhausbewohnerinnen zu erfassen. Behörde rechnet mit Rechtsstreit
Zwischen Hamburgs Datenschützern und der Behörde für Soziales und Familie ist ein Streit über die geforderte Nennung der Namen von Frauenhausbewohnerinnen entbrannt. „Wir haben schwere Bedenken“, rügte Datenschützer Detlef Malessa die Weisung an die sechs Hamburger Frauenhäuser, den Namen jeder Bewohnerin und deren Aufenthaltsdauer der Sozialbehörde bekannt zu geben. Diese zeigte sich jedoch gestern stur. Sprecherin Anika Wichert kündigte an: „Wenn zwei juristische Meinungen aufeinander stoßen, geht das eben vor Gericht.“
Datenschützer Malessa, den die Frauenhäuser um Hilfe gebeten hatten, forderte die Behörde von Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) gestern auf, die geforderte Erfassung noch einmal schriftlich zu begründen. „Bisher sehe ich keinen Anhaltspunkt, warum bekannt sein muss, wann wer in Frauenhäusern wohnt“, sagte er. Das Argument, die Auslastung der Häuser kontrollieren zu wollen, ließ Malessa nicht gelten. Das Ziel könne ebenso gut mit einer Pseudonymen-Statistik erreicht werden. Personendaten dürften nur im begründeten Einzelfall erfasst werden.
Auch die Einschränkung der Behörde, die Daten jeder Bewohnerin erst nach deren Auszug haben zu wollen, beruhigte Malessa keineswegs. „Die Namen dieser gefährdeten Frauen sind zu jeder Zeit schützenswert“, sagte er. „Gefahr und Schutzwürdigkeit enden ja nicht mit dem Auszug.“ In zwei Gesprächen habe er der Behörde darum geraten, Zahlen als Code zu verwenden, der nur von den Frauenhäusern selbst entschlüsselt werden kann.
Doch damit können die Beamten wenig anfangen. Denn über die Liste sollen auch ausländische Frauen identifiziert werden, wie Sprecherin Wichert einräumt. Die Sozialbehörde hatte im September neben der Namensnennung verfügt, dass ausländische Frauen mit Duldung künftig nicht mehr in Hamburgs Frauenhäusern Schutz suchen dürfen.
Wichert zeigte sich angesichts der datenschutzrechtlichen Bedenken gelassen und erklärte, die Behörde werde keinen Rückzieher machen. Auch eine mögliche Klage der Frauenhäuser würde in Kauf genommen. Wenn „wir uns mit den Datenschützern nicht einigen, brauchen wir dazu ein maßgebliches Rechtsurteil“, sagte die Behördensprecherin.
Die GAL-Abgeordnete Verena Lappe warnte, die Arbeit der Frauenhäuser, in denen Opfer Schutz vor gewaltätigen Partner finden, sei durch die Datenkontrolle stark gefährdet. Die Frauenpolitikerin rügte: „Die Namen der Opfer zu nennen, ist eine Aufforderung zum Vertrauensbruch.“ EVA WEIKERT