: Gesetzentwurf für Volksentscheid
Regierungsfraktionen und Kabinett sind noch uneins über Quorum. Gesetzentwurf soll im Herbst in den Bundestag
BERLIN rtr ■ SPD und Grüne haben sich im Grundsatz auf einen Gesetzentwurf geeinigt, um Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden einzuführen. Umstritten ist allerdings noch, wie hoch das Quorum ausfallen muss, das über den Erfolg eines Volksentscheids bestimmt.
Die Fraktionen von SPD und Grünen stellen sich vor, dass ein Volksentscheid über einfache Gesetze bereits erfolgreich ist, wenn eine Mehrheit von mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten zustimmt. Die Bundesregierung will die Grenze bei 15 Prozent festsetzen, wie SPD-Fraktionsvize Hans-Joachim Hacker gestern aus den Gesprächen berichtete. Er ist dennoch zuversichtlich, dass das Gesetz noch im Herbst im Bundestag eingebracht wird.
In einem Positionspapier heißt es, künftig sollten 400.000 Wahlberechtigte einen Gesetzentwurf einbringen können. Mit einem Volksbegehren, das innerhalb von sechs Monaten von fünf Prozent der Stimmberechtigten unterstützt werden muss, soll ein Volksentscheid ausgelöst werden können. Befasst sich der Volksentscheid mit verfassungsändernden Gesetzen, soll ein Zustimmungsquorum von 25 Prozent der Wahlberechtigten gelten.
Fragen wie die EU-Verfassung oder der EU-Beitritt der Türkei soll der Bundestag als Volksentscheid vorlegen können. Auch hier soll eine notwendige Mehrheit von 25 Prozent der Wahlberechtigten gelten.
Aber es soll auch Ausnahmen geben: So sollen das Haushaltsgesetz und Abgabengesetze von der Möglichkeit eines Volksentscheids ausgenommen werden. Das gilt auch für die Wiedereinführung der Todesstrafe.
Da das Grundgesetz geändert werden muss, um diese Formen der direkten Demokratie einzuführen, braucht die Koalition auch Stimmen aus der Union. In CDU und CSU war in den vergangenen Monaten wiederholt eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung gefordert worden. Einer generellen Einführung von Volksbefragungen steht man in der Union aber skeptisch gegenüber.