: HILFE AUS STRASSBURG
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist das Gericht des Europarats und sitzt in Straßburg. Der EGMR prüft, ob ein Staat gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat. Rund 800 Millionen Menschen, von Portugal bis Sibirien, von Albanien bis Norwegen haben Zugang zu diesem weltweit vorbildlichen Rechtsschutzsystem. Der EGMR kann angerufen werden, wenn ein Kläger den nationalen Rechtsweg erfolglos durchlaufen hat. In letzter Zeit wurde auch Deutschland gelegentlich verurteilt, etwa weil die Persönlichkeitsrechte von Prominenten wie Caroline von Monaco zu wenig geschützt seien. Mehrfach wurde in Straßburg auch eine Verletzung der Rechte nicht-ehelicher Väter festgestellt, die ihre Kinder nicht sehen dürfen. Das Straßburger Gericht wird häufig mit dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verwechselt. Dieses Gericht der EU entscheidet jedoch über die Auslegung der EU-Verträge. CHR