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Archiv-Artikel

Elternkontrolle rechtens

StudentInnen müssen auf Verlangen der Eltern Studiennachweise vorbringen können

HAMM dpa ■ StudentInnen, die Unterhalt von ihren Eltern bekommen, müssen ihnen dafür auf Verlangen Scheine vorweisen. Andernfalls geht der Unterhaltsanspruch verloren, hat das Oberlandesgericht in Hamm entschieden. Nur bei einem zielstrebigen Studium bestehe ein Anspruch auf Geld, entschied das Gericht laut Bericht der Neuen Juristischen Wochenschrift.

Im konkreten Fall hatte eine Tochter trotz neun Semestern Sozialpädagogik kein Vordiplom vorweisen können und als letzten Nachweis eine mündliche Prüfung aus dem sechsten Semester vorgelegt. Als ihre Eltern den Geldfluss stoppten, war die Studentin vor Gericht gezogen und hatte verloren. Die Behauptung, sie habe krank in einer Klinik gelegen, konnte die Richter nicht umstimmen. Denn dafür hatte die Tochter keinen Beweis.