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Archiv-Artikel

Elf Skinheads geständig

Im Dresdner Prozess gegen SSS-Neonazis fordert die Staatsanwaltschaft Jugendstrafen zur Bewährung

DRESDEN dpa ■ Nach einem Geständnis der Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft im zweiten Dresdner Neonazi-Prozess Jugendstrafen für die elf Beschuldigten gefordert. Die Männer räumten gestern ein, Mitglieder der verbotenen, rechtsextremen Gruppe „Skinheads Sächsische Schweiz“ gewesen zu sein. Laut Anklage sollen die Strafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren betragen und zur Bewährung ausgesetzt werden. Den Beschuldigten waren im Fall von Geständnissen milde Strafen in Aussicht gestellt worden. Die jungen Männer bekannten sich daraufhin zu den Vorwürfen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, des Landfriedensbruchs, der Körperverletzung und Nötigung. Das Urteil wird am Mittwoch erwartet.