: Schmerzensgeld für Hungerkind
KARLSRUHE dpa ■ Für das Martyrium eines Jungen, der bei einer Pflegefamilie fast verhungert wäre, muss die verantwortliche Behörde 25.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Jugendamt des Rems-Murr-Kreises bei Stuttgart habe seine Pflicht zur Überprüfung der Familie verletzt, entschied der Bundesgerichtshof. 1997 war der damals achtjährige Junge – nach dem Aufsehen erregenden Hungertod seines fünfjährigen Bruders – im Zustand extremer Unterernährung gefunden worden. Die Mitarbeiter des Jugendamts hatten nie einen Besuch bei der Pflegefamilie gemacht. Sie wären aber zum Kontakt zu Familie und Pflegekind persönlich verpflichtet gewesen. Der Kreis muss für künftige Schäden des Jungen einstehen, die auf die Pflichtverletzung zurückzuführen sind.
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