Kritik an Schavans Kopftuchgesetz

Baden-Württembergs Regierung beschließt Kopftuchverbot für LehrerInnen. Marieluise Beck: Gesetz schürt Konflikte

BERLIN afp/taz ■ Der gestern von der baden-württembergischen Landesregierung verabschiedete Gesetzentwurf zum Kopftuchverbot für staatliche Lehrkräfte hat die Kritik der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Marieluise Beck, auf sich gezogen. „Die Regelung, die muslimische religiöse Symbole aus der Schule fernhalten will, christliche oder jüdische aber zulässt, ignoriert den vom Verfassungsgericht vorgegebenen Gleichbehandlungsgrundsatz“, erklärte Beck. „Eine Diskriminierung islamischer Symbole schürt letztlich Konflikte statt sie zu reduzieren“, warnte die Grünen-Politikerin.

Als faktisches „Berufsverbot für kopftuchtragende Lehrerinnen“ und Eingriff in das Recht auf freie Religionsausübung bezeichnete der Zentralrat der Muslime, der eine Minderheit der hier lebenden Muslime vertritt, den Entwurf. Damit liefere die Politik Argumente für „weit reichende Diskriminierungen von Muslimen – insbesondere von muslimischen Frauen und Mädchen“, erklärte der Rat: „Integration wird damit verhindert.“

Baden-Württembergs Kultusministerin Annette Schavan verdeutlichte, dass es nur um Symbole gehen solle, die politisch verstanden werden könnten: „Ein solches Symbol ist eindeutig das Kopftuch, das auch als Symbol kultureller Abgrenzung und als Teil der Unterdrückungsgeschichte der Frau gesehen wird“, erklärte die CDU-Politikerin. Es enthalte eine politische Botschaft, die mit der vom Grundgesetz verlangten Gleichbehandlung von Mann und Frau nicht vereinbar sei. Christliche Symbole und Grundwerte darzustellen entspreche dagegen der Landesverfassung und auch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, so Schavan. Damit soll der Habit von Nonnen etwa von dem Verbot ausgenommern werden.

Verfassungsrechtler bezweifeln allerdings ebenso wie die Integrationsbeauftragte, dass das Verfassungsgericht diese Ungleichbehandlung der Religionen zulässt. Der Landtag soll sich voraussichtlich Anfang nächsten Jahres mit dem Thema befassen.

OES