: Harte Gefechte um Härtefälle
Der Senat stärkt per Verordnung die Härtefallkommission für Abschiebefälle. Die Grünen wollen stattdessen ein Gesetz, die CDU lehnt eine Kommission ganz ab
Für Innensenator Ehrhart Körting (SPD) ist sie „wirklich etwas Sensationelles“ innerhalb des Zuwanderungskompromisses, für die Grünen reicht die Konstruktion nicht aus: die gestern vom Senat erneuerte Härtefallkommission in Abschiebefällen. Die CDU-Fraktion wiederum lehnt die Kommission komplett ab. Sie hält den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauseses für hinreichend, um über eine Aufenthaltsgenehmigung zu beraten. Ihr Parteifreund Jörg Schönbohm, CDU-Innenminister in Brandenburg, stellte sich hingegen hinter eine Härtefallkommission: Eine entsprechende Verordnung sei in Arbeit.
Die gestern vom Senat beschlossene Verordnung folgt aus dem im Sommer erzielten Zuwanderungskompromisses im Vermittlungsausschuss des Bundestags. Der ermöglicht es den Ländern, Härtefallkommissionen einzurichten. Die Kommission soll ab Januar 2005 dem Innensenator in Einzelfällen empfehlen können, gesetzlich nicht mögliche Aufenthaltsgenehmigungen auszusprechen.
Zwar gibt es in Berlin eine Härtefallkommission schon seit 1990. Sie musste sich aber auf Fälle beschränken, in denen es noch rechtlichen Spielraum gab. Daran soll die neue Kommission nicht gebunden sein. In ihr sollen der Migrationsbeauftragte Günter Piening oder ein Stellvertreter, die Senatsverwaltung für Frauen, die katholische und die evangelische Kirche, die Liga der Wohlfahrtsverbände, der Flüchtlingsrat und der Migrationsrat vertreten sein. Jährlich behandelte die Kommission laut Körting rund 100 Fälle, empfahl bei rund 50 eine Aufenthaltsgenehmigung, in zwei von drei Fällen erfolgreich. Körting erwartet, dass aus den bislang 100 Fällen 200 bis 300 werden.
Die Grünen wollen den Innensenator per Gesetz verpflichten, sich stärker am Votum der Kommission zu orientieren. Körting will sich darauf nicht einlassen. Er hält ihren Gesetzentwurf für rein politisch motiviert: Die Grünen würden versuchen, nun per Landesgesetz all das durchzusetzen, womit sie auf Bundesebene gescheitert seien. Dass aber gebe das Zuwanderungsgesetz nicht her. Für „bundesgesetzwidrig“ hält er ihr Vorgehen.
„Da hat er aber das Bundesgesetz nicht richtig gelesen“, reagierte Grünen-Fraktionschef Volker Ratzmann. Die Grünen würden schlicht anstreben, das Verfahren zu vereinfachen, würden sich gegen bestimmte Ausnahmeregelungen wehren.
STEFAN ALBERTI