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Archiv-Artikel

Skinheads kommen glimpflich davon

Landgericht Dresden verurteilt zwölf ehemalige Mitglieder der verbotenen „Skinheads Sächsische Schweiz“ zu Bewährungsstrafen von 6 bis 24 Monaten

DRESDEN dpa/ap ■ Die Angeklagten im zweiten Dresdner Prozess gegen die verbotene Neonazi-Gruppe „Skinheads Sächsische Schweiz“ müssen nicht ins Gefängnis. Nach drei Verhandlungstagen verurteilte das Landgericht zehn der elf geständigen Männer gestern wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung erwartungsgemäß zu Jugendstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren auf Bewährung. Ein Angeklagter wurde wegen der Bildung einer solchen Vereinigung verurteilt. Außerdem wurden bei den Urteilen Taten wie Landfriedensbruch, Nötigung und Körperverletzung berücksichtigt.

Damit endete auch das zweite Verfahren gegen Neonazis der Gruppierung mit Bewährungsstrafen. Die milden Urteile begründete das Gericht unter anderem mit den Geständnissen der Angeklagten und dem Fakt, dass ihre Taten zwischen fünf und acht Jahre zurückliegen. Die Kammer könne bei den mittlerweile sozialisierten Männern keine schädigenden Neigungen mehr erkennen, hieß es.

Mit rund 125 Mitgliedern und mehr als 200 Sympathisanten galten die Skinheads Sächsische Schweiz zum Zeitpunkt ihres Verbots im Jahr 2001 als stärkste rechtsextreme Gruppe im Freistaat. So hatten die Angeklagten 1998 eine Gruppe Jugendlicher überfallen und die Opfer mit Schlägen und Fußtritten ins Gesicht verletzt. Im gleichen Jahr wurde eine andere Gruppe Jugendlicher mit Baseballschlägern und abgerissenen Zaunlatten bedroht. Vor sechs Monaten hatte das Landgericht Dresden bereits die ersten fünf Mitglieder der Skinheads Sächsische Schweiz zu Bewährungsstrafen zwischen anderthalb und zwei Jahren verurteilt.