: „Bambule“ und mehr
Ziel: Räumung aller Bauwagenplätze
hamburg taz ■ Hamburg hatte schon immer mit der Lebensform auf Rädern Probleme. Seit 1959 verbietet das Wohnwagengesetz – auch „Zigeunergesetz“ genannt – grundsätzlich das Leben auf rollenden Gefährten, und zwar sowohl auf eigenen wie auf fremden Grundstücken.
1994 wurde erstmals – noch vom SPD-Senat – ein Bauwagenplatz vorübergehend als alternative Lebensform geduldet, nachdem wilde Plätze zu entstehen drohten. Der Bauwagenplatz „Bambule“ stand aber schon wenige Monate später wieder zur Disposition. Massive Proteste konnten eine Räumung verhindern. Vor allem die Bezirksämter – die mit der Frage vor Ort konfrontiert sind – ließen dann einige Plätze zu. Dennoch konnte sich selbst Rot-Grün 1998 nicht durchringen, das Wohnwagengesetz abzuschaffen, sondern nur zu reformieren. So ist in Hamburg befristetes vertragliches Wohnen auf Plätzen für fünf Jahre möglich, wenn es keine Alternativen gibt.
Der Hamburger CDU-Senat hat sich nun – wie zuvor schon Schwarz-Schill – vorgenommen, alle Plätze zu räumen, wenn die Verträge ausgelaufen sind. Zurzeit bestehen noch fünf Plätze. Die Räumung der „Bambule“ löste 2002 zum Teil heftige Krawalle aus. Zuletzt wurde der Wagenplatz „Wendebecken“ geräumt – durch 1.400 Polizisten. kva