Ausbildung zum Verfahrenspfleger

Die Ausbildung zum Verfahrenspfleger dauert ein Jahr, die Kosten übernehmen die Teilnehmer. Beim Kölner „Weiterbildungsinstitut Verfahrenspflegschaft“ liegen sie bei rund 1.000 Euro. Werden sie nach der Ausbildung von Richtern eingesetzt, liegt ihr Honorar bei 21 bis 34 Euro pro Stunde, je nach beruflicher Qualifikation. Die Kosten werden zunächst aus der Gerichtskasse gezahlt, bis geklärt ist, welchen Anteil die Eltern selbst tragen müssen. Die Bewerbungen für den Ausbildungsjahrgang 2005 laufen bereits. Es sind 20 Plätze vorhanden. Vorkenntnisse in Form einer psychologischen, sozial-pädagogischen oder juristischen Ausbildung wären von Vorteil. In Einzelfällen werden aber auch Laien genommen, die Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Eltern vorweisen können. Informationen gibt es unter 0221-880440 oder im Internet unter www.institut-verfahrenspflegschaft.de. AHA