Sonderung der Studierenden

betr.: „ Notwendig – oder Irrtum der Geschichte?“

Wenn Herr Füller sich darüber beschwert, dass die Kultusminister „die Sonderung der Schüler nach der wirtschaftlichen Leistungskraft der Eltern“ nicht verhindern, dann will er genau diese Sonderung bei den Studierenden durch die Studiengebühren einführen. Denn es ist inzwischen belegt, dass Studiengebühren Abiturienten aus weniger gut situierten Elternhäusern vom Studium abhalten. Auf die vor der Einführung der Gebühren versprochenen zusätzlichen Stipendienmöglichkeiten warten die Studierenden immer noch vergeblich. Und was die Verwendung der Gelder anbelangt: die chronisch unterfinanzierten Hochschulen verwenden die Gelder, um die dringendsten Haushaltslöcher (z. B. Heizkosten) zu stopfen, anstatt sie zur Verbesserung der Lehre einzusetzen, wie vor der Einführung versprochen; das müsste doch nun auch zu Herrn Füller durchgedrungen sein. Dann spricht Herr Füller noch von Bildungsgerechtigkeit „auf dem zweiten Bildungsweg“. Wenn jemand das Abitur noch nachholen sollte: ab 30 Jahren gibt es weder Studiendarlehen noch irgendwelche Stipendien. HELGA SCHNEIDER-LUDORFF, Oberursel

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