: Roth: Zuwanderungsgesetz notfalls ablehnen
Führende Grüne warnen vor einer Verwässung des Gesetzes durch die Union – und wollen im Ernstfall darauf verzichten
BERLIN taz ■ Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung und frühere Grünen-Vorsitzende Claudia Roth hat ihre Partei dazu aufgerufen, notfalls auf die Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes zu verzichten. In einem Antrag für den bevorstehenden Bundesparteitag in Dresden heißt es, auf der Basis der von der Union verlangten Änderungen sei ein Verhandlungsergebnis für die Grünen „nicht zustimmungsfähig“.
Den Entwurf für das Zuwanderungsgesetz diskutiert derzeit eine Arbeitsgruppe, die der Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag eingesetzt hat. Beim letzten Treffen am Freitagabend kam es zu keiner Annäherung zwischen Rot-Grün und der Union. Streitgegenstand ist die Arbeitsmarktpolitik. Die CDU/CSU hält an einem Anwerbestopp für ausländische Arbeitnehmer fest. SPD und Grüne wollen die Zuwanderung dagegen flexibel an der Arbeitsmarktlage ausrichten.
„Die Union stellt den humanitären und modernen Kerngehalt des Zuwanderungsgesetzes in Frage“, heißt es daher in dem Antrag für den Parteitag Ende November. Viele Änderungsvorschläge der Union fielen hinter das geltende Ausländerrecht zurück. Die Grünen sollten „einem Kompromissvorschlag nicht um jeden Preis zustimmen“ und sich vorbehalten, „ein Verhandlungsergebnis abzulehnen“. Neben Roth unterstützen den Antrag auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Marie-Luise Beck, die Europaabgeordnete Heide Rühle und die dem linken Flügel zugehörige Bundestagsabgeordnete Irmingard Schewe-Gerigk. ANDREAS SPANNBAUER