: Nicht zerronnen
Gericht: Plakativ und persönlich formulierte Gewinnzusagen müssen eingelöst werden
Bremen taz ■ Mit Glück ist ein Bremer, der für seine Rechte vor Gericht gezogen ist, in den nächsten Wochen um 25.000 Euro reicher. Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass ein italienischer Süßwarenhandel einen versprochenen Geldpreis auszahlen muss – das Kleingedruckte, in dem der Versand sein Versprechen mit Bedingungen versah, ist rechtlich nicht relevant.
Der Fall trug sich im einzelnen so zu: Das Versandhaus hatte dem Kläger mitgeteilt, er habe 25.000 Euro gewonnen, müsse aber noch sein Geburtsdatum mitteilen, um sicher identifizierbar zu sein. Der Verbraucher kam dem nach und bestellte zugleich Süßwaren. Die schickte das Unternehmen auch, verweigerte aber den Gewinn wegen einer Klausel am untersten Ende der Bestellformular-Rückseite, wonach der Kunde zusätzliche Bedingungen zu erfüllen habe.
Muss er eben nicht, wie das Gericht unter Berufung auf eine seit Juni 2000 geltende Verbraucherschutzvorschrift. Danach muss ein Unternehmen, das den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, diesen auch liefern. Entscheidend seien die plakativ herausgestellten Angaben, während versteckte Hinweise nicht zu berücksichtigen seien, urteilten die Richter.
Die Bremer Verbraucherzentrale sieht durch dieses Urteil Verbraucherrechte gestärkt. Sie weist aber darauf hin, dass es sich um eine persönliche Gewinnzusage handeln muss. Gerhard Gerloff, Berater bei der Verbraucherzentrale: „Es genügt nicht, wenn diese Post an sie adressiert ist.“ Auch der Sprecher des Gerichts, Reinhardt Wever, betont: „Diese Entscheidung betrifft einen Einzelfall, sie ist nicht verallgemeinerbar.“
Gerhardt Gerloff hat indes schon oft solche Fälle in der Beratung gehabt. „Das passiert schubweise, immer wenn einer dieser Briefe in Umlauf ist.“ In der Regel rate er nur dann zur Klage, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. „Oft sind die Firmen bereits Pleite, dann bleiben die Käger auf den Kosten sitzen.“ Ob es in Bremen schon einmal gelungen ist, den Gewinn einzuklagen, ist ihm nicht bekannt. „Wir haben leider nie eine Rückmeldung bekommen. hey