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Archiv-Artikel

Unschuldig trotz DNA-Spur

Kurioser Bremer Fall: Erst eine umfassende neue DNA-Probe entlastete Untersuchungshäftling. Nun wird der Bruder wegen Vergewaltigung angeklagt

Von ede

bremen taz ■ Das gibt es selten: Dass fünf DNA-Merkmale des Verdächtigen mit dem am Vergewaltigungsopfer sichergestellten Sperma identisch sind – der Verdächtige aber unschuldig ist. Einen solchen Fall machte gestern die Bremer Staatsanwaltschaft bekannt. Sie hat die Ermittlungen gegen einen einschlägig Vorbestraften inzwischen eingestellt – und stattdessen seinen Bruder angeklagt.

Ausgangspunkt war eine Vergewaltigung im August 1995. In einer unbeleuchteten Seitenstraße hatte ein Mann gegen drei Uhr früh eine Frau auf ihrem Nachhauseweg überfallen und vergewaltigt. Die Ermittlungen waren erfolglos geblieben – bis die mit fünf Merkmalen gespeicherte Spermaspur im Rahmen eines Abgleichs im Jahr 2002 auf einen Täter hinzuweisen schien, der im Jahr 2003 verhaftet wurde. Mehrere Monate lang habe der Verdächtige in Untersuchungshaft gesessen, bestätigt der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Frank Passade. Anklage sei bereits erhoben gewesen, als der Verteidiger eine erneute DNA-Untersuchung durchsetzte – mit dem Erfolg, dass die nach neuer EU-Regelung überprüften und gespeicherten nunmehr acht Merkmale nicht übereinstimmten. Der Mann wurde entlassen. „Man hat ihn für die Haftzeit entschädigt.“

Beim nunmehr tatverdächtigen Bruder des unschuldig Verhafteten könne es wenig Zweifel an einer Tatbeteiligung geben, heißt es. Nach der Analyse komme dieses DNA-Profil nur bei einem von 175 Billionen Menschen vor. Der Bruder bleibt unterdessen von Haft verschont, weil keine Fluchtgefahr bestehe. ede