: Lehrer muss arbeiten
Gericht: Beamter muss sich notfalls neu vorbereiten
Ein Musiklehrer aus Göttingen hat gegen seine Versetzung an eine Hauptschule geklagt, weil er keine neuen Unterrichtsmaterialien erstellen will. Der 55-jährige Grund- und Hauptschullehrer, der an einer früheren Orientierungsstufe tätig war, will lieber Gymnasiasten unterrichten. Vor dem Verwaltungsgericht Göttingen scheiterte der Pädagoge jedoch mit seiner Klage.
Ein Lehrer dürfe nicht darauf vertrauen, dass er einmal erstellte Materialien bis zur Pensionierung weiter verwenden kann, heißt es in dem Beschluss (Aktenzeichen: 3 B 264/04). Grundsätzlich kann ein Beamter aus dienstlichen Gründen ohne seine Zustimmung in ein anderes Amt derselben Laufbahn versetzt werden, erklärten die Richter. Im konkreten Fall überwiege das öffentliche Interesse an einer Versorgung der betreffenden Hauptschule mit Musikunterricht das persönliche Interesse des Lehrers, an ein Gymnasium versetzt zu werden.
Es könne zwar sein, dass der Musiklehrer an der Hautschule seine Erfahrungen und seine bisher verwendeten Materialien nicht so leicht in den Unterricht einbringen kann, heißt es in der Entscheidung ein. Das sei jedoch kein Hinderungsgrund für die Versetzung. Ein Lehrer müsse seine Materialien dem jeweiligen Niveau der Schüler anpassen.