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Archiv-Artikel

Studis kriegen nur 530 Euro Bafög

GÖTTINGEN dpa ■ Studenten müssen sich mit maximal 530 Euro Bafög begnügen. Die Begrenzung auf diese Förderungs-Höchstgrenze verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Göttingen in einem gestern veröffentlichten Urteil die Klage einer Studentin zurückgewiesen (Az.: 4 A 12/03). Diese hatte angeführt, der Gesetzgeber habe den Bafög-Höchstsatz zu niedrig festgesetzt. Sie orientiere sich an dem Betrag, der einem 18-jährigen kinderlosen Erwerbsunfähigen zustehe, und fordere 776 Euro. Die Richter folgten dieser Begründung nicht. Sie sahen durch die Begrenzung auf 530 Euro Bafög keine verfassungswidrige Benachteiligung der Studentin. Dem Gesetzgeber stehe bei der Finanzierung sozialer Sicherungssysteme ein weiter Gestaltungsspielraum offen.