: Keine Zitterpartie
Stadt will bereits verabschiedetes Kita-Einführungsgesetz „sprachlich umgestalten“. Verhandlungen mit Wohlfahrtsverbänden sollen einvernehmlicher sein als es scheint
Das ist ungewöhnlich: Die Sozialbehörde will ihr umstrittenes Kita-Einführungsgesetz (EG-KibeG) noch nach Verabschiedung durch die Bürgerschaft „sprachlich umgestaltet“. Das erklärte der Abteilungsleiter Kindertagesbetreuung, Torsten Sevecke, am Freitagabend im Jugendausschuss. Der Paragraph 11 des Gesetzes verpflichtet die Kita-Träger zur Leistungserbringung, sprich jedes Kind mit Platzanspruch aufzunehmen. Dass dies rechtlich fraglich ist, hatten nicht nur drei Gutachter, sondern offenbar auch das Justizressort in der behördeninternen Abstimmung angemerkt. Der Passus ist „sprachlich misslungen“, sagte Sevecke. Der Paragraph sei schon bei der Behördenabstimmung „kritisch beäugt“ worden.
Anstelle der Träger-Verpflichtung soll nun das Recht des Kindes auf „Leistungserbringen“ eingefügt werden, was, so Sevecke, ein an die Stadt gerichteter Anspruch sei. Der Kita-Abteilungsleiter beharrte jedoch darauf, dass der Paragraph 11 zwar missverständlich formuliert, aber bei strenger juristischer Betrachtung nicht falsch verstanden werden könne und somit nicht „die Grenze zur Rechtswidrigkeit“ überschreite.
Der Jurist Rüdiger Meier hatte in seinem Gutachten angemahnt, die in den Verodnungen zum EG-KibeG verfassten Mindeststandards wären teilweise so schlecht, dass sie das Kindeswohl gefährdeten. Auch gegen diese Kritik verwahrte sich Sevecke. Dies wäre, „mit ganz großer Sicherheit“ nicht der Fall.
In der Ausschusssitzung betonte Senatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU), ihre Behörde arbeite „mit aller Kraft“ an einer vertraglichen Einigung mit den Trägern, um das EG-KibeG nicht anzuwenden. „Wenn es nicht zu einer Einigung kommt, werden wir eine schwierige Situation haben. Zig Leute werden klagen, und dies wird sich über zwei, drei Jahre hinziehen“, ergänzte ihr Staatsrat Klaus Meister.
Zuvor hatte er erklärt, die Zeit für die Einigung laufe „fast schon davon“. Denn am 1. Januar tritt das von CDU und SPD verabschiedete KibeG in Kraft, mit dem alle Drei- bis Sechsjährigen Anspruch auf eine fünfstündige Betreuung mit Mittagessen haben. Spätestens Ende November müssten die Bezirksämter wissen, zu welchen Elternbeiträgen dies angeboten wird, damit sie Bescheide verschicken können.
Allerdings sagte Meister auch, die Verhandlungen mit den Trägern liefen einvernehmlicher und „besser, als es sich von Außen darstellt“. Dazu passt, dass auch der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände, Michael Edele, nach der jüngsten Verhandlungsrunde am Freitag von „viel Verhandlungstaktik“ der Behörde und einer „Einigung Ende November“ sprach. Auf die Frage, ob es sich bis dahin für die Kita-Verbände um eine „Zitterpartie“ handle, erklärte er, „das wäre übertrieben“. KAIJA Kutter