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Archiv-Artikel

Das Recht zu wissen, was man isst

betr.: „Der gastronomische Gottesbeweis“ von Kerstin Decker, taz vom 3. 11. 04

Der Artikel zeichnet sich durch eine große Arroganz der Autorin insbesondere gegenüber Muslimen aus, die versuchen, ihre religiösen Vorschriften auch in einem westlichen Staat einzuhalten. Die Verbraucherzentralen haben jahrelang Anfragen von Muslimen gehabt, die nach dem Ausgangsmaterial bestimmter Zusatzstoffe gefragt haben – die gesetzlichen Kennzeichnungsvorschriften sagen nämlich nichts darüber aus, ob beispielsweise ein Emulgator aus Soja, aus Eiern oder aus Schweinebestandteilen gewonnen wurde. Jede/r hat das Recht zu wissen, was sie/er isst, sei es aus krankheitsbedingten, ökologischen, ethischen oder religiösen Gründen.

Schließlich sollte die Autorin, bevor sie über einen Ratgeber schreibt, diesen zunächst einmal lesen. Das hat Frau Decker nicht getan, denn weder kommen im „Einkaufsführer für Muslime“ die von ihr zitierten Begriffe halal (erlaubt), haram (verboten) und mushbooh (zweifelhaft) vor, noch wird eine Einteilung in die verschiedenen Kategorien vorgenommen. Der Ratgeber enthält Produktlisten, die nach Angaben der Hersteller keine Bestandteile von geschlachteten Tieren enthalten.

REGINA ASCHMANN, Verbraucherzentrale Bremen