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Archiv-Artikel

Antidiskriminierungsgesetz in Arbeit

SPD und Grüne erzielen Einigung. Entwurf wird noch 2004 vorgelegt

BERLIN taz ■ Arbeitgeber, Händler oder Dienstleister müssen in Zukunft mit Verurteilung zu Schadenersatz rechnen, wenn sie Personen wegen ihres Geschlechts, ihrer Hautfarbe oder der Religion benachteiligen. Nach mehrjähriger Diskussion hat sich die Koalition von SPD und Grünen jetzt im Grundsatz auf ein deutsches Antidiskriminierungsgesetz geeinigt.

Damit soll es künftig nicht mehr möglich sein, dass ein Gastwirt einen Gast aus dem Lokal weist, nur weil dieser eine schwarze Hautfarbe oder sich als Homosexueller geoutet hat.

Nach dem Willen von Rot-Grün sollen auch Benachteiligungen wegen Behinderung, sexueller Orientierung oder des Alters ausgeschlossen werden. Die Rechtslage in solchen Fällen war in der Vergangenheit zumindest umstritten. Dies soll sich nun ändern, auch wenn dadurch das rechtliche Grundprinzip der Vertragsfreiheit eingeschränkt wird. „Wir werden in Deutschland künftig ein Gesetz haben, das Diskriminierungen nicht mehr zulässt“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Jerzy Montag, gestern. „Wer dies dennoch tut, wird künftig mit zivilrechtlichen Folgen rechnen müssen.“ Nach Montags Worten will die Koalition noch 2004 einen Gesetzentwurf vorlegen. Damit werde eine Forderung der EU umgesetzt.