piwik no script img

Archiv-Artikel

Lizenz zum Senden

Von CSC

Die Programmvielfalt im Äther wird in NRW vom Ende 1986 verabschiedeten Landesrundfunkgesetz geregelt. Die Lizenzvergabe an private Sender ist darin streng limitiert, dem Westdeutschen Rundfunk darf keine wirkliche Konkurrenz erwachsen. Anders als in Hessen – wo FFH landesweit abstrahlt – sind in NRW nur Lokal-Sender zugelassen, die dem Bürgerfunk Sendeplatz einräumen müssen und von einer nach gesellschaftlichem Proporz zusammen gesetzten Veranstaltergemeinschaft verantwortet werden. Trotz beschränktem Privat-Funk gründeten sich bis 1992 insgesamt 44 Stationen – sie gehören zu jeweils 75 Prozent regionalen Zeitungsverlegern, zu 25 Prozent den Kommunen.

Um sich auch landesweit vermarkten zu können, gründeten die Verleger im April 1990 – damit vor dem Start der meisten Lokalsender – das „Mantel“-Radio NRW. Seither produzieren die Studios in Oberhausen ein Vollprogramm aus Werbung, Nachrichten und Berichten – die Lokalradios greifen bei Bedarf darauf zurück. Laut Eigenangaben ist Radio NRW Deutschlands meist gehörtes Radioprogramm – bei 44 Lokalradios kommt einiges zusammen. CSC