: Ein Recht auf Arbeit
ERWERBSLOSIGKEIT Die „linke“ Bürgerschaftsfraktion will der Krise mit einem massiven Ausbau der öffentlichen geförderten Beschäftigung begegnen
„Kämpfen in der Krise“ lautete der Titel einer Konferenz, die die Linksfraktion in der Bremischen Bürgerschaft am Samstag im Gewerkschaftshaus organisiert hatte. In sechs Arbeitsgruppen wurden dort der Umgang mit der Finanzkrise sowie verschiedene arbeitsmarktpolitische Konzepte diskutiert.
„Anlass für diese Konferenz ist, dass in Bremen nicht wirklich Arbeitsmarktpolitik gemacht wird“, so Inga Nitz, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion. Das Recht auf Arbeit, welches neben den Menschenrechten auch in der Bremer Landesverfassung verankert sei, sei bisher „eine leere Floskel“ gewesen, die es gerade angesichts der Finanzkrise zu füllen gelte. Der öffentliche Sektor spiele dabei in der Gestaltung von Arbeitsmarktpolitik, gerade auch in Bremen, eine zentrale Rolle, ergänzt Monique Troedel, Fraktionsvorsitzende der Linken.
Es gebe einen enormen Bedarf etwa in der Kinder- und Altenbetreuung. Gerade in letzter Zeit seien hier sozial wichtige Arbeitsplätze in Ehrenämter umgewandelt worden. Einen „massiven Ausbau der öffentlichen geförderten Beschäftigung“ hält auch Nitz für angebracht, und schlägt die Gründung einer Arbeit bietenden „Auffanggesellschaft mit staatlicher Unterstützung“ vor, um die Krise zu überbrücken und ein breites Abrutschen in die Arbeitslosigkeit zu verhindern.
Herbert Shui, Bundestagsabgeordneter und wirtschaftspolitischer Sprecher der Partei „Die Linke“ sowie Mitbegründer der Arbeitsgruppe „Alternative Wirtschaftspolitik“, fasst zusammen: „Es gilt, die Krise so zu bewältigen, dass hinterher eine anders strukturierte Gesellschaft herauskommt.“ Dabei sei die bereits stattfindende „Verstaatlichung des Wackelbereichs“ an sich gut, mit ihrem Abzielen auf eine Reprivatisierung aber zu kurz gedacht.
Gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen, Arbeitszeitverkürzung und -umverteilung waren zentrale Schlagwörter der Konferenz. Dabei ging es auch um Selbstorganisation und Mitbestimmung der Arbeiter. Dass dies mit der Idee einer staatlichen Wirtschaftslenkung in Konflikt geraten könnte, bestreitet Shui. Wer bei Entscheidungen das letzte Wort habe, müsse von Fall zu Fall gesehen werden. So sei es etwa bei einem strukturell wichtigen Energiekonzern angebracht, die Hoheit beim Staat zu belassen. Bei anderen Betrieben, wie beispielsweise dem von Arbeitern in Selbstverwaltung geführtem Fahrradhersteller StrikeBike, könne der Staat aber getrost zurückstehen. Jedoch stelle sich die Frage, inwiefern solche Betriebe überlebensfähig seien – „in die etatistische Ecke“ wolle man sich jedenfalls nicht stellen lassen. SEBASTIAN HOFF