: Riester-Rente entwirrt
Minister einig: Abschlusskosten werden über fünf Jahre gestreckt. Auskunftspflicht über effektive Verzinsung
BERLIN rtr ■ Die rot-grüne Bundesregierung hat sich auf einen Kompromiss zur so genannten Riester-Rente verständigt, der eine Vereinfachung, aber auch neue Auflagen für die Finanzbranche vorsieht. Der Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium von Renate Künast (Grüne), Alexander Müller, sagte gestern, zwischen Sozial-, Finanz- und Verbraucherministerium sei ein „fairer Kompromiss zwischen einer Vereinfachung des Verfahrens und Verbraucherrechten“ erzielt worden.
Die Abschluss- und Vertriebskosten müssen die Anbieter von Riester-Verträgen zur privaten Altersvorsorge demnach künftig nur noch über fünf statt derzeit zehn Jahre strecken. Die Informationspflichten der Banken, Versicherer und Fondsgesellschaften blieben erhalten und würden erweitert um die Pflicht, dass sie auch Auskunft geben müssten über die effektive Verzinsung. „Damit haben die Verbraucher ein klares Merkmal, um die Verzinsung vergleichen zu können“, sagte Müller.
Vom Tisch ist demnach der Vorschlag von Sozialministerin Ulla Schmidt (SPD), Riester-Verträge mit einem obligatorischen Schutz gegen Invalidität und einer Absicherung von Hinterbliebenen zu verknüpfen. Die Finanzbranche hatte dies vehement abgelehnt. Das Kabinett solle die Einigung am Mittwoch billigen, sagte Müller. In Kraft treten solle die Neuregelung 2004. Der Zeitpunkt sei offen, da das Vorhaben im Paket mit dem Gesetz zur nachgelagerten Besteuerung von Renten verknüpft sei. Dieses muss spätestens Ende 2004 in Kraft treten.