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Archiv-Artikel

Ein bisschen mehr für Privatschulen

Von einer finanziellen Gleichstellung sind private Schulträger weit entfernt – der Senat beschließt aber heute, die Ungleichheit etwas abzumindern: Derzeit zahlt der Staat für Privatschüler nur 60 Prozent dessen, was ein staatlicher Schüler kostet

Bremen taz ■ Die Privatschulen sollen in Bremen nicht weniger staatliche Mittel bekommen als im Durchschnitt anderer Bundesländer auch, das hat Bremens Bildungssenator Willi Lemke (SPD) vor einem Jahr versprochen. Der aktuelle Anlass war die Finanzierungskrise der katholischen Edith-Stein-Schule in Bremerhaven. De facto spart Bremen erheblich durch die Privatschulen: Die staatlichen Schulen kosten die Stadt derzeit im Durchschnitt 4.500 Euro pro Schüler im Jahr, den Privaten zahlt Bremen gerade 2.764 Euro. Das sind die Zahlen für das Jahr 2001. Damit „kostet“ ein Privatschüler den Staat knapp 62 Prozent dessen, was ein staatlicher Schüler kostet.

Um 18 Prozent soll diese Summe heraufgesetzt werden bis 2007, dann lägen die Durchschnittskosten bei 3.300 Euro und der Bundesdurchschnitt von 74 Prozent der staatlichen Kosten. Wenn die Kosten im staatlichen Bereich aber ein Prozent pro Jahr steigen, würde real im Jahre 2007 ein Prozentsatz um die 70 erreicht werden. Kosten für Ganztagsangebote sind dabei zum Beispiel nicht berücksichtigt.

Die Erhöhung der Zuschüsse sei überfällig, sagt Ulrich Berlin, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft Privatschulen, da in den vergangenen Jahren die Anpassung der Zuschüsse nur nach der Entwicklung der A 13-Beamtenbezüge vorgenommen worden sei. In Privatschulen gibt es aber, vom Katholischen Gemeindeverband abgesehen, keine Gehälter nach A 13, sondern Angestelltengehälter. Und die wuchsen schneller als die A 13-Tabellenwerte. Dass die zugesagte Anhebung der Zuschüsse viel zu gering ist, um annähernd eine Gleichberechtigung herzustellen, das sagen die Privatschulvertreter derzeit eher leise, um das Erreichte nicht zu gefährden.

Zwar sollen die Privatschulen rückwirkend zum 1.8.2003 die erste Erhöhung der Zuschüsse bekommen, aber die Vorbereitungen der Bildungsbehörde sind nicht rechtzeitig zu einer beschlussfähigen Gesetzesvorlage gekommen. Sie soll erst heute im Senat verabschiedet werden, dann muss die Bürgerschaft noch zustimmen. Dann müssen Vereinbarungen mit den Privatschul-Trägern ausgehandelt werden, denn die Erhöhung soll an Zusagen geknüpft werden. Privatschulen sollen genauso viele Kinder mit „Migrations-Hintergrund“ aufnehmen wie staatliche Schulen, heißt eine der „Pflichten“ der Träger. Das könnte für die Evangelische Bekenntnisschule schwierig werden, denn muslimische Familien neigen nicht dazu, ihre Kinder auf einer Evangelischen Bekenntnisschule anzumelden. Ein „hinreichendes Förderkonzept“ soll den Umgang mit unterschiedlichen Begabungen sicherstellen – das könnte eine Daumenschraube gegen das „Ökumenische Gymnasium“ werden. Die Privatschulen sollen auch verpflichtet werden, einen „Schulverweis“ gegen Schüler nur in Fällen auszusprechen, in denen auch an staatlichen Schulen zu dieser schärfsten Sanktion gegriffen würde.

Umgekehrt soll aber nicht für die Privatschulen gelten, was für das staatliche Schulsystem gilt: Wenn es mehr Anmeldungen für private Schulen als angebotene Plätze gibt, ist diese „Nachfrage“ kein Grund für die Bildungsbehörde, sich um ein entsprechendes Angebot zu bemühen: Das Angebot der Privatschulen sei nun mal Privatsache und der Zuschuss für Privatschulen enthalte keinen Anteil für die Erstellung des erforderlichen Schulgebäudes. Auch die staatlichen Schulgebäude, das ist die Logik dieses Kostenvergleiches, stehen ja da und sind also umsonst.

Klaus Wolschner