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Archiv-Artikel

NPD-Spitzel hat den Schaden

DÜSSELDORF ap ■ Ein als V-Mann enttarnter früherer NPD-Spitzenfunktionär hat keinen Anspruch auf Schadenersatz durch das Land Nordrhein-Westfalen. Das Landgericht Düsseldorf wies gestern eine Amtshaftungsklage zurück, in der der Informant fast 69.000 Euro Schadenersatz verlangt hatte. Die Identität des V-Mannes war aufgeflogen, nachdem er von der Bundesregierung im Rahmen des NPD-Verbotsverfahrens als Zeuge benannt worden war. Der frühere NPD-Mann hatte geltend gemacht, das Landesamt für Verfassungsschutz habe gegen seine Pflicht zur Geheimhaltung verstoßen, als es seinen „Klarnamen“ an die Bundesbehörde weitergab. Er forderte deshalb den Ersatz aller Schäden, die ihm durch das Bekanntwerden seiner Spitzeltätigkeit entstanden seien. So habe er mit seiner Heilpraktikerpraxis Verluste erwirtschaftet. Zusätzlich seien die von ihm verfassten Bücher unverkäuflich geworden.