Bagger marsch Richtung Zumthor

Die drei Treppentürme auf dem Gelände der „Topographie des Terrors“ dürfen abgerissen werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf gestern die Verfassungsbeschwerde des Schweizer Architekten Peter Zumthor. Dieser hatte gegen den geplanten Abriss der Türme auf der NS-Gedenkstätte geklagt. Nach Ansicht der Bundesrichter würden mit dem Abriss keine Grundrechte des Architekten verletzt. Zumthor hatte unter anderem einen Verstoß gegen seine Persönlichkeitsrechte geltend gemacht. Mit der Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde hat sich jetzt auch Zumthors Antrag auf einstweilige Anordnung erledigt. Im Mai war Zumthor wegen der Kostenexplosion der Vertrag vom Land Berlin gekündigt worden. Laut Bauverwaltung soll nun am Montag mit dem Abriss begonnen werden. ROLA