Den Bundesrat entschärfen

Hier muss die Reform klappen. 50 bis 60 Prozent aller Bundesgesetze benötigen derzeit die Zustimmung der Länderkammer. Die Föderalismuskommission will diesen Wert halbieren. Der Bundesrat soll weniger Reformen blockieren können, der Bundestag soll weniger faule Kompromisse mit den Ländern schließen müssen. Auch die Ministerpräsidenten sind im Prinzip für den neuen Ansatz, obwohl sie mehrheitlich der Union angehören. Doch wenn sie erst einmal Bundesminister sind, kommt auch ihnen die neue Beweglichkeit zugute.

Für rund die Hälfte aller Zustimmungsfälle ist bisher Artikel 84 Absatz 1 des Grundgesetz verantwortlich. Wenn der Bund in einem Gesetz das Verwaltungsverfahren oder die Behördeneinrichtung der Länder regelt oder auch nur am Rande anspricht, muss der Bundesrat dem ganzen Gesetz zustimmen. Diese Konstellation soll künftig ganz entfallen. Wenn der Bund den Ländern in Zukunft vorschreibt, wie sie Bundesgesetze auszuführen haben, können sie davon einfach abweichen. Ein Freiheitsgewinn für die Länder, der sie aber Einfluss auf die Bundespolitik kostet.

Stattdessen fordern die Länder nun, dass sie bei allen Gesetzen mit „erheblichen Kostenfolgen“ zustimmen müssen. Bisher war das nicht so. Entscheidende Frage dabei: Was genau ist „erheblich“? Wenn schon ein leicht erhöhter Personalaufwand der Länder ein Gesetz zustimmungspflichtig macht, dann bleibt unter dem Strich alles beim Alten.